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AG Bonn, 12.08.2009 - 104 C 311/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fitnessstudio, Kündigung, Umzug
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aufgrund eines Umzugs in eine ca. 90 km entfernte Stadt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 14.02.2008 - 12 O 19670/07
Telekommunikationsvertrag über einen Festnetzanschluss: Außerordentliche …
Auszug aus AG Bonn, 12.08.2009 - 104 C 311/09
Ein Umzug des Kunden stellt im Rahmen eines Fitnessstudiovertrags jedoch in der Regel keinen wichtigen Grund gemäß § 314 BGB dar (vgl. LG München ZGS 2008, 357).
- AG Bremen, 16.10.2014 - 10 C 47/14
Fitnessstudiokündigung (außerordentliche) bei Umzug
Der Beklagte war wegen des erfolgten Umzugs nach Bremen nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (siehe auch AG Aachen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 111 C 31/12 -, juris; LG Gießen, Urteil vom 15. Februar 2012 - 1 S 338/11 -, juris; AG Bonn, Urteil vom 12. August 2009 - 104 C 311/09 -, juris; anders AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 716 C 421/98 -, juris). - AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
Zahlungsansprüche aus einem Fitnessstudiovertrag bei mehrwöchigem Zahlungsverzug …
Ein Umzug aus familiären oder beruflichen Gründen stellt in der Regel keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung dar (BGH NJW-RR 2011, 916, 917 zum DSL-Vertrag; LG München, ZGS 2008, 357 zum Telekommunikationsvertrag über einen Festnetzanschluss; AG Bonn, Urt. v. 12.08.2009, Az. 104 C 311/09 zum Fitnessstudiovertrag).